MIT begrüßt Einigung bei Insolvenzanfechtung

Datum des Artikels 02.10.2015

"Wir beseitigen ein hohes Risiko für den Mittelstand"

Berlin, 02.10.2014: Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT) begrüßt den Kabinettsbeschluss zur Insolvenzanfechtung. MIT-Chef Carsten Linnemann: „Damit befreit die Koalition den Mittelstand von hohen Belastungsrisiken, die für viele Unternehmen existenzbedrohend sein könnten.“ Entscheidend sei vor allem, dass Insolvenzverwalter künftig nicht mehr so leicht bereits geleistete Zahlungen an andere Unternehmen zurück fordern können. Bislang konnte es schon ausreichen, dass eine Ratenzahlung vereinbart wurde, um im Insolvenzfall alle Zahlungen danach zurück fordern zu können. Das hätte viele Unternehmen ihrerseits in die Insolvenz getrieben. Mit der nun geforderten Beweislastumkehr muss der Insolvenzverwalter beweisen, dass der Kunde von der Zahlungs–unfähigkeit gewusst hat oder hätte wissen müssen. In den meisten Fällen bleiben damit Mittelständler von unerwarteten Rückforderungen verschont. Auch werden die Anfechtungsfristen bei sogenannten kongruenten Deckungen von zehn auf vier Jahre verkürzt. Zahlungen, die länger zurück liegen, sind nicht mehr rückforderbar.

Fast alle Forderungen der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU sind damit aufgegriffen worden. Linnemann: „Wir begrüßen grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Reform der Insolvenzanfechtung. Die Bundesregierung korrigiert damit eine in den vergangenen Jahren teilweise ausgeuferte Anfechtungspraxis und stellt die Rechtssicherheit für Unternehmen wieder her. Insbesondere mittelständische Unternehmen werden vor fragwürdigen Rückforderungen geschützt. Das wichtigste für den Mittelstand ist Planungs- und Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr, mit dem Entwurf kommen wir dabei einen große Schritt voran.“

Nachbesserungsbedarf sieht die MIT noch bei der Gleichstellung von Fiskus und Sozialversicherungsträgern mit anderen Insolvenzgläubigern. Dazu der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion und MIT-Mitglied Heribert Hirte: „Dass Forderungen des Finanzamts nach diesem Entwurf so behandelt werden, wie die „normalen“ Gläubiger, ist höchst-problematisch, denn der Fiskus kann sich seine Vollstreckungstitel selbst schaffen. Ich bin aber zuversichtlich, dass wir an dieser Stelle im parlamentarischen Verfahren noch Nachbesserungen erreichen werden.“

 

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