Bürokratie-Abbau beim Mindestlohn kann nur erster Schritt sein

Datum des Artikels 30.06.2015

Der MIT-Bundesvorstand begrüßt die von der Bundesregierung angekündigte teilweise Verringerung der Bürokratie beim Mindestlohn und die Klarstellung bei der Auftraggeberhaftung als ersten Schritt in die richtige Richtung, fordert aber weitere Änderungen. Ein Grenzwert von maximal 2000 Euro pro Monat für die Aufzeichnungspflichten in den Branchen des Entsendegesetzes bedeutet für die betroffenen Unternehmen eine deutliche Erleichterung, ohne den Mindestlohn dadurch einzuschränken. Die MIT begrüßt auch die Herausnahme von mitarbeitenden Familienangehörigen in der Landwirtschaft aus den Dokumentationspflichten,
fordert aber weiterhin, auch in allen anderen Brachen die Bürokratie für mitarbeitende Familienangehörige abzuschaffen. Die von der Bundesarbeitsministerin angekündigte Klarstellung der Auftraggeberhaftung
ist politisch richtig, muss aber auch rechtssicher fixiert werden. Dafür bedarf es einer Klarstellung im Mindestlohngesetz. Ferner fordert die MIT weiterhin die Herausnahme von Praktikanten vom Mindestlohn
und Abschaffung der Dokumentationspflicht bei Mini-Jobs, deren Arbeitszeiten vertraglich fixiert sind. „Wir freuen uns, dass unsere Kritik zumindest teilweise auf fruchtbaren Boden gefallen ist. Dies entlastet schon mal einige Unternehmen, aber für viele bleiben eine hohe Bürokratielast und Rechtsunsicherheit. Das dürfen wir nicht hinnehmen“, so der Bundesvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU, Dr. Carsten Linnemann MdB.